Erwin Bora
Barrierefreie Webseiten ab 2025: Neue Pflichten und Chancen für Unternehmen

25. März 2025
Was dich erwartet:
In einer zunehmend digitalisierten Welt wird Barrierefreiheit im Internet immer wichtiger. Ab dem 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft, eine EU-weite Regelung, die digitale Barrieren für Menschen mit Behinderungen reduzieren soll. Auch wenn die Schweiz nicht zur EU gehört, sind viele Schweizer Unternehmen betroffen – insbesondere jene, die Dienstleistungen oder Produkte in EU-Ländern anbieten.
Doch was bedeutet das konkret? Welche Anforderungen kommen auf Unternehmen zu, und wie können sie sich darauf vorbereiten?
Was ist der European Accessibility Act (EAA)?
Der EAA verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar sind. Ziel ist es, einen einheitlichen Standard innerhalb der EU zu schaffen und die digitale Teilhabe aller Menschen zu verbessern.
Betroffen sind unter anderem, da sie essentielle digitale Dienstleistungen und Informationen bereitstellen, die für Menschen mit Behinderungen ohne Barrierefreiheit schwer oder gar nicht zugänglich wären:
- Websites und Online-Shops
- Mobile Apps
- Bank- und Finanzdienstleistungen
- E-Books und E-Reader
- Öffentliche Verkehrsdienste und Buchungssysteme
- Telekommunikationsdienste
Wer ist betroffen?
Der EAA gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben. Für Schweizer Unternehmen bedeutet das: Wer eine international ausgerichtete Website oder App betreibt, muss sicherstellen, dass sie den neuen Anforderungen entspricht.
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind von den Vorschriften ausgenommen.
Die wichtigsten Anforderungen an Unternehmen
Der EAA orientiert sich stark an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), einem weltweit anerkannten Standard für barrierefreie Webinhalte. Dazu gehören:
- Texte in einfacher Sprache: Klare, verständliche Inhalte für alle Nutzer.
- Alternativtexte für Bilder: Visuelle Inhalte müssen auch für Screenreader erfassbar sein.
- Kontrastreiche Farben: Für eine bessere Lesbarkeit von Texten.
- Tastaturbedienung: Websites müssen ohne Maus navigierbar sein.
- Untertitel und Audiobeschreibungen: Für Videos und multimediale Inhalte.
Warum sich Unternehmen jetzt vorbereiten sollten
Die Umsetzung des EAA ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern bietet auch wirtschaftliche Vorteile. Unternehmen mit barrierefreien Webseiten können eine grössere Zielgruppe erreichen, darunter Menschen mit Behinderungen und ältere Nutzer, die sonst Schwierigkeiten bei der Nutzung digitaler Angebote haben. Zudem profitieren sie von einem verbesserten Google-Ranking, was zu mehr Sichtbarkeit und potenziell höheren Umsätzen führt. Barrierefreie Webseiten erreichen eine grössere Zielgruppe, verbessern das Nutzererlebnis und können sogar das Google-Ranking positiv beeinflussen.
Empfohlene Massnahmen:
- Bestehende Webangebote analysieren: Welche Barrieren gibt es aktuell?
- WCAG-Standards implementieren: Die Anforderungen an Barrierefreiheit umsetzen.
- Mitarbeitende schulen: Sensibilisierung für barrierefreies Webdesign.
- Kontinuierliche Tests durchführen: Regelmässig Überprüfungen zur Einhaltung der Standards.
Fazit: Jetzt handeln und Vorteile nutzen
Barrierefreiheit ist kein Trend, sondern ein wichtiger Bestandteil einer modernen digitalen Strategie. Unternehmen, die ihre Websites und digitalen Dienste frühzeitig anpassen, profitieren nicht nur von einer besseren Nutzererfahrung, sondern vermeiden auch rechtliche Risiken.
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