Vertragsbedingungen & Produktinformationen
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Vertragsverhältnisse zwischen der Webzonepro AG, Zürich («Webzonepro»), und ihren Kundinnen und Kunden («Kunde») über die von Webzonepro angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
1.2 Die Leistungen von Webzonepro richten sich grundsätzlich an Unternehmen, selbständig Erwerbende, Vereine, Organisationen und andere gewerbliche oder institutionelle Kunden.
1.3 Bestandteile des Vertrags sind in folgender Rangfolge:
a) der individuelle Auftrag, Vertrag oder die angenommene Offerte;
b) die für das gebuchte Produkt geltende Leistungsbeschreibung bzw. die produktspezifischen Bestimmungen;
c) soweit Webzonepro Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (ABV) für datenschutzrechtliche Fragen;
d) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen geht das jeweils vorrangige Dokument vor. Für datenschutzrechtliche Fragen geht die ABV den übrigen Vertragsbestimmungen vor.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Webzonepro diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt insbesondere durch Unterzeichnung eines Auftrags oder Vertrags, Annahme einer Offerte, elektronische Bestätigung, Bestellung per E-Mail oder durch Inanspruchnahme einer ausdrücklich bestellten Leistung zustande.
2.2 Webzonepro ist berechtigt, einen Auftrag aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Bonität, rechtlichen oder technischen Hindernissen oder wenn die gewünschte Leistung nicht dem Angebot von Webzonepro entspricht.
2.3 Individuell im Auftrag oder in der Offerte vereinbarte Bedingungen gehen diesen AGB vor. Abweichungen von den Standardbedingungen bedürfen der Genehmigung durch Webzonepro.
3. Leistungen von Webzonepro
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag, der Offerte sowie der entsprechenden Leistungsbeschreibung.
3.2 Webzonepro erbringt ihre Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet Webzonepro keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Umsätze, Anfragen, Leads, Suchmaschinenplatzierungen, Reichweiten, Bewertungen oder sonstigen Geschäftsergebnisse.
3.3 Termine und Fertigstellungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden, Änderungswünsche, Drittanbieter oder andere ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Webzonepro liegende Umstände entstehen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
3.4 Webzonepro ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Mitarbeitende, Freelancer, Technologieanbieter, Hosting-Anbieter, Plattformanbieter und andere geeignete Dritte beizuziehen. Soweit dabei Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet werden, gelten ergänzend die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die ABV.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt Webzonepro rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugangsdaten, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen zur Verfügung.
4.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.
4.3 Der Kunde gewährleistet, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Texten, Bildern, Videos, Logos,
Marken, Dokumenten, Daten und sonstigen Inhalten verfügt und deren Verwendung keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzt.
4.4 Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden wesentlich, darf Webzonepro die Arbeiten unterbrechen und bereits erbrachte Leistungen abrechnen. Nach vorgängiger Information darf zusätzlicher Aufwand nach dem vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, aktuellen Stundenansatz von Webzonepro verrechnet werden.
4.5 Vom Kunden freigegebene Inhalte gelten als zur Verwendung genehmigt.
4.6 Werden Webzonepro aufgrund von vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde Webzonepro im gesetzlich zulässigen Umfang von daraus entstehenden Ansprüchen, Schäden und angemessenen Kosten frei, sofern die Rechtsverletzung dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzurechnen ist. Webzonepro informiert den Kunden über entsprechende Ansprüche und gibt ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung bei deren Abwehr.
5. Abnahme und Beanstandungen
5.1 Soweit eine Leistung einer Abnahme zugänglich ist, insbesondere bei Websites, Designs oder individuellen Entwicklungsarbeiten, hat der Kunde die Leistung nach Bereitstellung innerhalb der vereinbarten Frist zu prüfen.
5.2 Offensichtliche Mängel sind Webzonepro innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bereitstellung schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
5.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Beanstandung oder nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Betrieb, gilt die Leistung grundsätzlich als abgenommen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die im Auftrag oder in der Offerte vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.
6.2 Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
6.3 Einmalige Projektleistungen können gemäss Auftrag in Teilzahlungen fakturiert werden. Bei Website-Projekten kann insbesondere eine Anzahlung bei Auftragserteilung und die Restzahlung bei Fertigstellung vereinbart werden.
6.4 Wiederkehrende Leistungen werden gemäss Auftrag grundsätzlich im Voraus für die vereinbarte Abrechnungsperiode fakturiert.
6.5 Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde im Verzug. Webzonepro ist berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
6.6 Bleibt eine fällige Rechnung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist unbezahlt, darf Webzonepro betroffene Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend sperren oder aussetzen. Die vertragliche Zahlungspflicht bleibt bestehen.
7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Vertragsdauer, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist richten sich primär nach dem jeweiligen Auftrag und den produktspezifischen Bestimmungen.
7.2 Verträge mit fester Laufzeit werden für die vereinbarte Vertragsdauer abgeschlossen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages berechtigt grundsätzlich weder zu einer Reduktion noch zu einem Erlass der vereinbarten Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene, verbindlich eingegangene oder nicht mehr vermeidbare Kosten und Auslagen. Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben vorbehalten.
7.3 Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Webzonepro, insbesondere bei einer Beendigung zur Unzeit, bleiben vorbehalten.
7.4 Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
7.5 Soweit der wichtige Grund behoben werden kann, ist der anderen Partei grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Behebung einzuräumen.
8. Drittplattformen und Drittdienste
8.1 Bestimmte Leistungen von Webzonepro hängen von Drittanbietern und Drittplattformen ab, beispielsweise Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Hosting-Anbieter, Verzeichnisdienste, 3D-Plattformen, KI-Anbieter oder andere technische Dienste.
8.2 Webzonepro hat keinen vollständigen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionen, Richtlinien, Preise, Schnittstellen oder Änderungen solcher Drittanbieter.
8.3 Änderungen, Einschränkungen, Sperrungen oder Ausfälle von Drittplattformen stellen keinen Mangel der Leistung von Webzonepro dar, soweit Webzonepro diese nicht zu vertreten hat.
8.4 Werden aufgrund von Änderungen eines Drittanbieters erhebliche zusätzliche Anpassungen erforderlich, informiert Webzonepro den Kunden. Zusatzarbeiten, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, können nach vorgängiger Zustimmung separat verrechnet werden.
9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
9.1 Bereits vor Vertragsbeginn bestehende Rechte, Software, Systeme, Methoden, Vorlagen, Module, Codes, Konzepte und Know-how verbleiben bei der jeweiligen berechtigten Partei.
9.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
9.3 Rechte an Software, Themes, Plugins, Plattformen, Lizenzen und anderen Komponenten Dritter richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
9.4 Webzonepro darf allgemeines Know-how, Methoden, Konzepte, technische Komponenten und nicht kundenspezifischeBestandteile auch für andere Projekte verwenden.
9.5 Webzonepro ist berechtigt, den Kunden nach Vertragsabschluss unter Verwendung von Firmenname, Unternehmenslogo und einem sachlichen Hinweis auf die erbrachten Leistungen als Referenzkunden zu nennen. Dies umfasst insbesondere die Website von Webzonepro, Präsentationen, Angebots- und Referenzunterlagen sowie die geschäftlichen Social-Media-Kanäle von Webzonepro. Öffentlich zugängliche Projektergebnisse dürfen in diesem Zusammenhang dargestellt werden. Weitergehende Veröffentlichungen, insbesondere detaillierte Fallstudien, Testimonials oder nicht öffentlich zugängliche Informationen, bedürfen der Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann der zukünftigen Referenznennung aus berechtigten Gründen widersprechen.
10. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
10.1 Webzonepro bearbeitet Personendaten unter Beachtung des anwendbaren schweizerischen Datenschutzrechts, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Soweit im konkreten Vertragsverhältnis zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) oder andere zwingende Datenschutzvorschriften anwendbar sind, werden auch diese im jeweils anwendbaren Umfang beachtet.
10.2 Soweit Webzonepro Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, ist die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (ABV) Bestandteil des Vertrags. Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung, die Zulässigkeit seiner Weisungen und die erforderliche Information der betroffenen Personen verantwortlich, soweit das anwendbare Recht nichts anderes bestimmt.
10.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob seine Geschäftstätigkeit, die beauftragten Leistungen oder die damit verbundenen Datenbearbeitungen auf Personen im EU-/EWR-Raum ausgerichtet sind oder deren Verhalten dort beobachtet wird. Der Kunde informiert Webzonepro, sofern dies zutrifft oder sich während der Vertragsdauer ändert.
10.4 Webzonepro darf im gesetzlich und vertraglich zulässigen Umfang Unterauftragsbearbeiter einsetzen. Die Einzelheiten, einschliesslich Information über Änderungen und allfälliger Widerspruchsrechte, richten sich nach der ABV.
10.5 Die von Webzonepro eingesetzten relevanten Unterauftragsbearbeiter werden in einer gesonderten Übersicht aufgeführt.
10.6 Anhang A – Konsolidierte Beschreibung der Auftragsbearbeitung🔗
11. Gewährleistung
11.1 Webzonepro erbringt ihre Leistungen fachgerecht im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
11.2 Bei einem von Webzonepro zu vertretenden Mangel erhält Webzonepro zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung.
11.3 Keine Gewähr besteht insbesondere für Beeinträchtigungen, die durch den Kunden, von ihm bereitgestellte Inhalte oder Systeme, Drittanbieter, Änderungen externer Plattformen oder Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von Webzonepro verursacht werden.
12. Haftung
12.1 Webzonepro haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, sowie für Personenschäden und in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt.
12.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden oder mittelbare wirtschaftliche Verluste, ausgeschlossen.
12.4 Webzonepro haftet nicht für Störungen, Änderungen oder Ausfälle von Drittplattformen und Drittdiensten, soweit diese ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
12.5 Produktspezifische Haftungsregelungen, insbesondere für KI-generierte Inhalte, bleiben vorbehalten.
13. Höhere Gewalt
13.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Umständen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignissen, grossflächigen Strom-, Netzwerk- oder Cloud-Ausfällen, Cyberangriffen trotz angemessener Schutzmassnahmen, behördlichen Massnahmen, Arbeitskämpfen oder vergleichbaren Ereignissen.
13.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich und bemüht sich um eine Begrenzung der Auswirkungen.
14. Änderungen der Leistungen und AGB
14.1 Webzonepro darf ihre Leistungen technisch und organisatorisch weiterentwickeln, sofern der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.
14.2 Webzonepro kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit anpassen.
14.3 Änderungen dieser AGB, die auf bereits laufende Vertragsverhältnisse Anwendung finden sollen, werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
14.4 Soweit eine Änderung die vertragliche Stellung des Kunden wesentlich zu dessen Nachteil verändert, kann der Kunde der Änderung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Bei fristgerechtem Widerspruch gelten für das bestehende Vertragsverhältnis die bisherigen Bedingungen bis zum nächsten ordentlichen Kündigungs- bzw. Vertragsbeendigungstermin weiter, soweit keine zwingenden gesetzlichen oder regulatorischen Gründe eine frühere Anpassung erfordern.
14.5 Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein Widerspruch, kann die Änderung zum angekündigten Zeitpunkt wirksam werden, sofern der Kunde in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs ausdrücklich hingewiesen wurde.
15. Kommunikation
15.1 Rechtserhebliche Mitteilungen können, soweit keine strengere Form vorgeschrieben oder vereinbart ist, per Brief oder E-Mail an die zuletzt bekanntgegebenen Kontaktdaten erfolgen.
15.2 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontakt- und Rechnungsdaten Webzonepro zeitnah mitzuteilen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen
davon unberührt.
16.2 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss
zulässig ist.
16.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Webzonepro AG in Zürich.
Website-Erstellung · Version 01.10.2026
Webzonepro AG, Freilagerstrasse 32, 8047 Zürich
Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
A.1 Leistungsumfang
Webzonepro erstellt die Website gemäss dem im Auftrag bzw. in der Offerte vereinbarten Leistungsumfang. Massgebend sind
insbesondere die vereinbarten Seiten, Funktionen, Inhalte, Designleistungen und sonstigen ausdrücklich aufgeführten Leistungen.
A.2 Technische Umsetzung
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Websites auf Basis von WordPress erstellt und für die Darstellung auf aktuellen
gängigen Desktop-, Tablet- und Mobilgeräten optimiert. Eine identische Darstellung auf sämtlichen Geräten, Bildschirmgrössen,
Browsern und Betriebssystemen wird aufgrund technischer Unterschiede nicht geschuldet.
A.3 Inhalte des Kunden
Der Kunde stellt Webzonepro die vereinbarten Texte, Bilder, Logos, Videos und sonstigen Inhalte rechtzeitig und in geeigneter
Qualität zur Verfügung, sofern deren Erstellung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist. Der Kunde ist für die inhaltliche und
rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
A.4 Projektdauer
Die angegebene Projektdauer beginnt grundsätzlich erst, sobald Webzonepro die für die Umsetzung erforderlichen Inhalte,
Informationen, Zugänge und Freigaben erhalten hat. Verzögerungen aufgrund verspäteter Kundenlieferungen oder nachträglicher
Änderungswünsche verlängern die Projektdauer entsprechend.
A.5 Korrekturen und Änderungswünsche
Im vereinbarten Projektpreis sind die für die vertragsgemässe Fertigstellung erforderlichen Korrekturen enthalten. Nachträgliche
Erweiterungen oder Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Zusatzleistungen und können nach
vorgängiger Information separat verrechnet werden.
A.6 Freigabe und Abnahme
Nach Fertigstellung stellt Webzonepro die Website dem Kunden zur Prüfung bereit. Für die Abnahme und Beanstandung gelten die
zentralen AGB.
A.7 Domain, Hosting und E-Mail
Soweit vereinbart, unterstützt Webzonepro den Kunden beim Transfer oder bei der Einrichtung von Domain, Hosting und
E-Mail-Diensten. Verträge und Gebühren externer Hosting-, Domain- oder E-Mail-Anbieter sind nur dann im Preis von Webzonepro
enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
A.8 Plugins, Themes und Drittsoftware
Für Websites können WordPress, Themes, Plugins, Schriftarten, Bilddatenbanken und weitere Software oder Dienste Dritter
eingesetzt werden. Für Änderungen, Einstellung, Kompatibilitätsprobleme oder Preisänderungen solcher Drittprodukte gelten
ergänzend die Bestimmungen über Drittanbieter der zentralen AGB.
Nach Übergabe der Website liegt die Verantwortung für die Verlängerung, Erneuerung und Bezahlung erforderlicher
Lizenzen von Plugins, Themes und sonstiger Drittsoftware beim Kunden, sofern kein Website-Support- oder
Wartungspaket mit Webzonepro vereinbart wurde oder im Auftrag ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
A.9 Wartung nach Fertigstellung
Die laufende technische Wartung, insbesondere Updates von WordPress, Themes und Plugins, ist nicht Bestandteil des einmaligen
Erstellungspreises, sofern nicht ausdrücklich ein Support- oder Wartungspaket vereinbart wurde.
A.10 Zugang und Übergabe
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Betrieb erforderlichen Zugänge und Nutzungsrechte, soweit
keine Rechte oder technischen Beschränkungen Dritter entgegenstehen.
A.11 Rangfolge
Diese Produktbedingungen ergänzen die zentralen AGB der Webzonepro AG. Individuelle Vereinbarungen im unterzeichneten
Auftrag bzw. in der angenommenen Offerte gehen diesen Produktbedingungen vor. Im Übrigen gilt die in den zentralen AGB festgelegte Rangfolge der Vertragsdokument
Lokalesuchzone · Version 01.10.2026
Webzonepro AG, Freilagerstrasse 32, 8047 Zürich
Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
C.1 Leistungsgegenstand
Webzonepro erbringt mit dem Produkt «Lokalesuchzone» Dienstleistungen zur Verwaltung, Pflege und Verteilung von Unternehmensinformationen auf unterstützten Online-Plattformen, Verzeichnissen und weiteren digitalen Diensten. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Angebot und den zum jeweiligen Zeitpunkt technisch unterstützten Plattformen.
C.2 Unternehmensdaten und Inhalte
Der Kunde stellt Webzonepro sämtliche für die Einrichtung und Pflege erforderlichen Unternehmensinformationen vollständig und korrekt zur Verfügung. Dazu können insbesondere Firmenname, Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten, Website, E-Mail-Adresse, Kategorien, Beschreibungen, Bilder, Logos und weitere Unternehmensinformationen gehören. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit dieser Angaben verantwortlich.
C.3 Berechtigung zur Verwaltung von Unternehmenseinträgen
Der Kunde ermächtigt Webzonepro, im Rahmen der gebuchten Leistungen bestehende Unternehmenseinträge zu bearbeiten sowie,
soweit erforderlich, neue Unternehmenseinträge anzulegen, zu beanspruchen, zu verifizieren, zu synchronisieren und zu verwalten.
Der Kunde stellt Webzonepro hierfür erforderliche Zugänge, Freigaben oder Verifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung.
C.4 Drittplattformen
Die Veröffentlichung und Darstellung von Unternehmensinformationen erfolgt teilweise über unabhängige Drittplattformen. Webzonepro hat keinen vollständigen Einfluss darauf, ob, wann und in welcher Form eine Drittplattform übermittelte Informationen übernimmt, aktualisiert, veröffentlicht oder darstellt. Änderungen von Funktionen, Richtlinien, Schnittstellen oder Angeboten solcher
Drittplattformen liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Webzonepro.
C.5 Keine Garantie für einzelne Plattformen
Webzonepro schuldet die vertragsgemässe Durchführung der vereinbarten Leistungen, garantiert jedoch nicht die dauerhafte Verfügbarkeit oder Aufnahme des Kunden auf einer bestimmten Drittplattform. Wird eine Plattform eingestellt, technisch nicht mehr unterstützt oder verändert ihre Bedingungen so, dass eine weitere Nutzung nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand
möglich ist, stellt dies keinen Mangel der Lokalesuchzone-Leistung dar, sofern der wesentliche Gesamtcharakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt.
C.6 Mutationen
Änderungen der über Lokalesuchzone verwalteten Unternehmensinformationen («Mutationen») sind während der Vertragslaufzeit im vereinbarten Leistungsumfang kostenlos. Voraussetzung ist, dass der Kunde Webzonepro die gewünschten Änderungen vollständig und korrekt übermittelt.
C.7 Bearbeitungs- und Veröffentlichungszeiten
Webzonepro bearbeitet übermittelte Mutationen innerhalb einer angemessenen Frist. Die tatsächliche Veröffentlichung oder
Aktualisierung auf Drittplattformen kann zusätzliche Zeit beanspruchen und liegt teilweise ausserhalb des Einflussbereichs von Webzonepro.
C.8 Kontrolle durch den Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, wesentliche Unternehmensinformationen regelmässig auf ihre Aktualität zu überprüfen und Webzonepro erkennbare Fehler oder veraltete Angaben zeitnah mitzuteilen. Webzonepro behebt von ihr zu vertretende Fehler innerhalb einer angemessenen Frist.
C.9 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer für Lokalesuchzone ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Sofern im individuellen Auftrag keine abweichende Vertragsdauer vereinbart wurde, beträgt die erstmalige Vertragsdauer drei Jahre. Die im unterzeichneten Auftrag festgehaltene Vertragsdauer ist für beide Parteien verbindlich.
C.10 Automatische Vertragsverlängerung
Nach Ablauf der erstmaligen Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht
von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird.
C.11 Kündigung und vorzeitige Beendigung
Die ordentliche Kündigung hat in Textform, insbesondere per E-Mail oder Brief, zu erfolgen und muss Webzonepro AG spätestens
drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer zugehen; massgebend ist der Zugang bei Webzonepro AG.
Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages berechtigt grundsätzlich weder zu einer Reduktion noch zu einem Erlass der vereinbarten Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene, verbindlich eingegangene oder nicht mehr vermeidbare Kosten und Auslagen. Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben vorbehalten.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Webzonepro AG, insbesondere bei einer Beendigung zur Unzeit, bleiben vorbehalten.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäss den zentralen AGB bleibt vorbehalten.
C.12 Vergütung und Zahlungsweise
Preis und Zahlungsweise werden im jeweiligen Auftrag festgelegt. Bei jährlicher Zahlung wird die vereinbarte Jahresvergütung jeweils im Voraus für die entsprechende Vertragsperiode in Rechnung gestellt. Bei vereinbarter einmaliger Zahlung für die erstmalige
Vertragsdauer wird der Gesamtbetrag gemäss Auftrag fakturiert.
Verlängert sich ein ursprünglich für drei Jahre abgeschlossener und mit einer Einmalzahlung vergüteter Vertrag um weitere zwölf Monate, entspricht die Vergütung für jedes Verlängerungsjahr einem Drittel des für die erstmalige dreijährige Vertragsdauer vereinbarten Gesamtbetrags, sofern im Auftrag oder in einer späteren Vereinbarung nichts Abweichendes festgelegt wurde.
C.13 Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Soweit Webzonepro im Rahmen der Lokalesuchzone Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, ist die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (ABV) Bestandteil des Vertrags. Für die Bearbeitung durch eingesetzte Unterauftragsbearbeiter gilt ergänzend die jeweils aktuelle Unterauftragsbearbeiter-Übersicht von Webzonepro.
C.14 Keine Erfolgsgarantie
Webzonepro garantiert durch Lokalesuchzone keine bestimmten Suchmaschinenpositionen, Besucherzahlen, Kundenanfragen, Umsätze, Bewertungen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse.
C.15 Verhältnis zu Plattformbedingungen
Für die Nutzung von Drittplattformen können ergänzend deren jeweilige Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten. Soweit
Änderungen dieser Bedingungen Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben, gelten ergänzend die Bestimmungen über Drittanbieter in den zentralen AGB.
C.16 Rangfolge
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsdokumente in der in den zentralen AGB festgelegten Rangfolge. Individuelle Vereinbarungen im unterzeichneten Auftrag gehen diesen Produktbedingungen vor.
3D-Rundgang · Version 01.10.2026
Webzonepro AG, Freilagerstrasse 32, 8047 Zürich
Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
D.1 Leistungsgegenstand
Webzonepro erstellt für den Kunden einen digitalen 3D-Rundgang der im Auftrag vereinbarten Räumlichkeiten. Der konkrete Umfang, die aufzunehmenden Bereiche sowie allfällige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. der Offerte.
D.2 Aufnahme, Technologie und Gestaltung
Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich mit professioneller 3D-Kameratechnologie, insbesondere Matterport Pro2 oder einer technisch
vergleichbaren bzw. weiterentwickelten Lösung. Webzonepro ist berechtigt, die eingesetzte Technologie zu ändern, sofern dadurch der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt. Soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde, liegen die fotografische und technische Gestaltung, insbesondere Aufnahmepositionen, Blickwinkel und Aufnahmeablauf, im fachlichen Ermessen von Webzonepro.
D.3 Ergebnis
Der Kunde erhält einen online abrufbaren digitalen 3D-Rundgang. Dieser kann insbesondere eine virtuelle Begehung, verschiedene Ansichten und – soweit technisch verfügbar – eine sogenannte Puppenhausansicht enthalten. Der Rundgang kann über einen Link auf Websites, Social-Media-Kanälen oder anderen geeigneten digitalen Medien eingebunden oder geteilt werden.
D.4 Zusatzinhalte
Soweit vereinbart, können innerhalb des 3D-Rundgangs zusätzliche Inhalte wie Bilder, Videos, Texte, Informationen oder Verlinkungen eingebunden werden. Art, Umfang und Anzahl solcher Zusatzinhalte richten sich nach dem jeweiligen Auftrag.
D.5 Vorbereitung der Räumlichkeiten
Der Kunde sorgt dafür, dass die aufzunehmenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Aufnahmetermin zugänglich, aufgeräumt und aufnahmebereit sind. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, Gegenstände, Dokumente, Bildschirme, Fotos, Kennzeichen, personenbezogene oder sensible Informationen sowie sonstige Inhalte, die nicht im Rundgang sichtbar sein sollen, vor Beginn der Aufnahme zu entfernen oder abzudecken.
D.6 Personen während der Aufnahme
Der Kunde sorgt soweit möglich dafür, dass sich während der Aufnahme keine Personen in den aufzunehmenden Bereichen befinden, sofern diese nicht bewusst Bestandteil der Darstellung sein sollen.
D.7 Freigabe, Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Aufnahme und Veröffentlichung der vereinbarten Räumlichkeiten zulässig ist und erforderliche Zustimmungen von Eigentümern, Mietern, Mitarbeitenden oder sonstigen betroffenen Personen vorliegen. Webzonepro ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit einzelner vom Kunden zur Aufnahme freigegebener Bereiche oder Inhalte eigenständig zu überprüfen. Soweit Webzonepro im Rahmen der Erstellung, Verarbeitung, Speicherung oder Bereitstellung des 3D-Rundgangs Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, ist die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (ABV) Bestandteil des Vertrags. Für eingesetzte Unterauftragsbearbeiter und allfällige Datenübermittlungen ins Ausland gelten ergänzend die ABV und die jeweils aktuelle Unterauftragsbearbeiter-Übersicht von Webzonepro.
D.8 Korrekturen
Technische Fehler des von Webzonepro erstellten Rundgangs werden im Rahmen der vereinbarten Leistung behoben. Änderungen an den Räumlichkeiten nach erfolgter Aufnahme, nachträgliche Kundenwünsche oder eine erneute Aufnahme aufgrund veränderter Einrichtung gelten nicht als Mangel und können separat verrechnet werden.
D.9 Hosting
Im vereinbarten Preis ist das Hosting des 3D-Rundgangs für das erste Jahr enthalten, sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Hostingperiode beginnt grundsätzlich mit der Bereitstellung des fertigen 3D-Rundgangs.
D.10 Hosting nach dem ersten Jahr
Nach Ablauf des im Preis enthaltenen ersten Hostingjahres wird das Hosting des 3D-Rundgangs zu CHF 90.- pro Jahr und virtueller Tour exkl. MWST weitergeführt und jährlich im Voraus verrechnet. Möchte der Kunde das Hosting für eine folgende Hostingperiode nicht weiterführen, teilt er dies Webzonepro vor Beginn dieser Hostingperiode in Textform, insbesondere per E-Mail oder Brief, mit. In diesem Fall wird der 3D-Rundgang nach Ablauf der bereits bezahlten Hostingperiode deaktiviert.
D.11 Google Maps, Street View und Unternehmensprofil
Soweit die Einbindung oder Veröffentlichung des 3D-Rundgangs bei Google Maps, Google Street View, einem Google Unternehmensprofil oder einem vergleichbaren Dienst vereinbart ist, stellt der Kunde Webzonepro die hierfür erforderlichen Zugänge, Berechtigungen und Autorisierungen rechtzeitig zur Verfügung. Die tatsächliche Veröffentlichung und Darstellung unterliegt zusätzlich den technischen Voraussetzungen und Bedingungen des jeweiligen Plattformanbieters.
D.12 Wartezeiten vor Ort
Der Kunde stellt sicher, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich und aufnahmebereit sind. Entstehen vor Ort Wartezeiten aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden – insbesondere wegen fehlendem Zugang, noch nicht vorbereiteten oder besetzten Räumen, notwendigen Aufräumarbeiten oder verspäteter Bereitstellung – ist Webzonepro berechtigt, die Wartezeit mit CHF 150.- pro Stunde exkl. MWST zu verrechnen.
D.13 Terminverschiebung und erneute Anfahrt
Verschiebt oder annulliert der Kunde einen bereits verbindlich vereinbarten Aufnahmetermin weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, kann Webzonepro die bereits angefallenen Kosten und Drittkosten sowie 70 % des auf die Aufnahmesitzung entfallenden vereinbarten Honorars in Rechnung stellen. Wird aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden ein weiterer
Termin oder eine erneute Anfahrt erforderlich, können die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen separat verrechnet werden.
D.14 Vollständiger Verzicht auf die Durchführung
Verzichtet der Kunde nach Vertragsschluss vollständig auf die Durchführung des beauftragten 3D-Rundgangs, kann Webzonepro 50 %
des vereinbarten Gesamtpreises als pauschale Entschädigung für Reservation, Planung, Vorbereitung und gebundene Kapazitäten in Rechnung stellen. Bereits angefallene und nicht mehr vermeidbare Drittkosten bleiben zusätzlich geschuldet. Diese Regelung wird nicht zusätzlich zur Entschädigung nach D.13 für denselben Sachverhalt angewendet. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
D.15 Kein Aufnahmetermin innerhalb von drei Monaten
Stellt der Kunde Webzonepro innerhalb von drei Monaten ab Auftragserteilung trotz bestehendem Auftrag keinen verbindlichen und zumutbaren Aufnahmetermin zur Verfügung oder verhindert er die Durchführung während dieses Zeitraums aus Gründen aus seinem Verantwortungsbereich, ist Webzonepro berechtigt, den vereinbarten Gesamtbetrag in Rechnung zu stellen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
D.16 Abhängigkeit von Drittanbietern
Für Erstellung, Verarbeitung, Speicherung und Bereitstellung des 3D-Rundgangs können Technologien und Plattformen von
Drittanbietern, insbesondere Matterport, eingesetzt werden. Webzonepro hat keinen vollständigen Einfluss auf Änderungen von Funktionen, Darstellung, technischen Voraussetzungen oder Verfügbarkeit solcher Drittplattformen. Die allgemeinen Bestimmungen über Drittanbieter der zentralen Webzonepro-AGB gelten ergänzend.
D.17 Verfügbarkeit
Webzonepro gewährleistet keine ununterbrochene und jederzeit störungsfreie Erreichbarkeit des online bereitgestellten 3D-Rundgangs. Vorübergehende Unterbrechungen aufgrund von Wartung, technischen Störungen oder Ausfällen von Drittanbietern stellen keinen Mangel dar, soweit Webzonepro diese nicht zu vertreten hat.
D.18 Nutzungsrecht
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das Recht, den bereitgestellten 3D-Rundgang während seiner Online-Verfügbarkeit für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden, zu verlinken und auf geeigneten digitalen Kanälen einzubinden. Rechte an der zugrunde liegenden Software, Plattform und Technologie verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
D.19 Keine Herausgabe der technischen Rohdaten
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst der Auftrag die Bereitstellung und Nutzung des fertigen digitalen 3D-Rundgangs und nicht die Herausgabe von Rohdaten, Quelldateien oder proprietären Plattformdaten.
D.20 Laufende Hosting- oder Betreuungsleistungen
Soweit über die Erstellung hinaus laufende Hosting- oder Betreuungsleistungen vereinbart sind, berechtigt eine vorzeitige Beendigung grundsätzlich weder zu einer Reduktion noch zu einem Erlass der vereinbarten Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene, verbindlich eingegangene oder nicht mehr vermeidbare Kosten und Auslagen. Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben vorbehalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Webzonepro, insbesondere bei einer Beendigung zur Unzeit, bleiben vorbehalten.
D.21 Rangfolge
Diese Produktbedingungen ergänzen die zentralen AGB der Webzonepro AG. Individuelle Vereinbarungen im unterzeichneten Auftrag bzw. in der angenommenen Offerte gehen diesen Produktbedingungen vor. Im Übrigen gilt die in den zentralen AGB festgelegte Rangfolge der Vertragsdokumente.
Website-Support · Version 01.10.2026
Webzonepro AG, Freilagerstrasse 32, 8047 Zürich
Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
B.1 Leistungsumfang
Der Website-Support umfasst, soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde, regelmässige Aktualisierungen der eingesetzten WordPress-Plugins, kleinere Änderungen bestehender Texte und Bilder sowie technische Unterstützung im vereinbarten Umfang.
B.2 Inklusivaufwand
Für Änderungen an bestehenden Texten und Bildern stehen dem Kunden insgesamt bis zu 8 Arbeitsstunden pro Vertragsjahr zur Verfügung. Nicht beanspruchte Stunden verfallen am Ende der jeweiligen Vertragsperiode und werden nicht auf die nächste Vertragsperiode übertragen oder ausbezahlt.
B.3 Nicht enthaltene Leistungen
Nicht Bestandteil des regulären Supports sind insbesondere neue Funktionen, umfangreiche Designänderungen, neue Seiten oder Bereiche, Programmierungen, Schnittstellen, umfangreiche strukturelle Änderungen, komplette Neugestaltungen sowie Arbeiten an Systemen oder Diensten Dritter, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Solche Leistungen können nach vorgängiger Absprache separat verrechnet werden.
B.4 Bearbeitungszeit
Normale Supportanfragen werden grundsätzlich innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeitet bzw. deren Bearbeitung begonnen. Bei komplexeren Arbeiten informiert Webzonepro den Kunden über das weitere Vorgehen.
B.5 Vertragsdauer, Verlängerung und Abrechnung
Die erstmalige Vertragsdauer, der Preis und die Abrechnungsperiode ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Der Website-Support wird grundsätzlich jährlich im Voraus fakturiert, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der erstmalig vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Website-Support automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird.
B.6 Kündigung und vorzeitige Beendigung
Die ordentliche Kündigung hat in Textform, insbesondere per E-Mail oder Brief, zu erfolgen und muss Webzonepro AG spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer zugehen; massgebend ist der Zugang bei Webzonepro AG.
Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages berechtigt grundsätzlich weder zu einer Reduktion noch zu einem Erlass der vereinbarten Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene, verbindlich eingegangene oder nicht mehr vermeidbare Kosten und Auslagen. Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben vorbehalten.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Webzonepro AG, insbesondere bei einer Beendigung zur Unzeit, bleiben vorbehalten. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäss den zentralen AGB bleibt vorbehalten.
B.7 Drittanbieter und technische Änderungen
Webzonepro kann nicht gewährleisten, dass Drittsoftware, Plugins, Themes, Hosting-Systeme oder Schnittstellen während der gesamten Vertragsdauer unverändert verfügbar oder miteinander kompatibel bleiben. Werden aufgrund wesentlicher Änderungen eines Drittanbieters ausserordentliche Arbeiten erforderlich, die über den vereinbarten Support hinausgehen, informiert Webzonepro den Kunden vor einer kostenpflichtigen Ausführung.
B.8 Rangfolge
Diese Produktbedingungen ergänzen die zentralen AGB der Webzonepro AG. Individuelle Vereinbarungen im unterzeichneten Auftrag bzw. in der angenommenen Offerte gehen diesen Produktbedingungen vor. Im Übrigen gilt die in den zentralen AGB festgelegte Rangfolge der Vertragsdokumente.
E.1 Leistungsgegenstand
Webzonepro übernimmt für den Kunden die Erstellung, Aufbereitung, Planung und/oder Veröffentlichung von Social-Media- und Online-Beiträgen im im Auftrag vereinbarten Umfang. Die Anzahl der Beiträge, die verwendeten Plattformen sowie allfällige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
E.2 Unterstützte Plattformen
Die Veröffentlichung kann insbesondere auf Facebook, Instagram, Google, LinkedIn, TikTok und weiteren im Auftrag vereinbarten Plattformen erfolgen. Eine Plattform ist nur Bestandteil der geschuldeten Leistung, wenn sie im Auftrag ausdrücklich vereinbart wurde. Soweit einzelne Plattformen nur in Verbindung mit einem weiteren Webzonepro-Produkt angeboten werden, gilt der im Auftrag festgehaltene Leistungsumfang.
E.3 Erstellung und Auswahl der Inhalte
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist Webzonepro berechtigt, geeignete Themen, Texte, Bilder, Gestaltungen und Veröffentlichungszeitpunkte im Rahmen des Unternehmensauftritts des Kunden selbständig auszuwählen und zu erstellen. Webzonepro orientiert sich dabei an den vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie am bisherigen bzw. vereinbarten Unternehmensauftritt.
E.4 Veröffentlichungszeitpunkt
Webzonepro bestimmt grundsätzlich die Tage und Zeitpunkte der Veröffentlichung der vereinbarten Beiträge. Ein bestimmter Veröffentlichungstag oder eine bestimmte Uhrzeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
E.5 Zugänge und Berechtigungen
Der Kunde stellt Webzonepro rechtzeitig sämtliche erforderlichen Zugänge, Administratorenrechte, Freigaben und sonstigen Berechtigungen für die vereinbarten Plattformen zur Verfügung. Der Kunde ermächtigt Webzonepro, die vereinbarten Beiträge in seinem Namen bzw. über seine Unternehmensprofile zu erstellen, zu planen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen.
E.6 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte
Stellt der Kunde Webzonepro Bilder, Videos, Texte, Logos, Marken oder sonstige Inhalte zur Verfügung, gewährleistet er, dass die Inhalte rechtmässig verwendet und veröffentlicht werden dürfen und er über sämtliche hierfür erforderlichen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte bzw. Zustimmungen verfügt. Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
E.7 Freigabe der Beiträge
Soweit eine vorgängige Freigabe vereinbart wurde, übermittelt Webzonepro dem Kunden den vorgesehenen Beitrag zur Prüfung. Erfolgt innerhalb von 72 Stunden nach Übermittlung keine Rückmeldung, gilt der Beitrag als freigegeben und darf veröffentlicht werden, sofern nicht ausdrücklich eine andere Freigabefrist vereinbart wurde. Soweit keine vorgängige Freigabe vereinbart wurde, darf Webzonepro Beiträge im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs selbständig veröffentlichen.
E.8 Änderungswünsche
Angemessene Korrekturen an noch nicht veröffentlichten Beiträgen können im vereinbarten Leistungsumfang berücksichtigt werden. Umfangreiche Änderungen, zusätzliche Beiträge oder Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können nach vorgängiger Absprache separat verrechnet werden.
E.9 Bereits veröffentlichte Beiträge
Webzonepro kann auf Wunsch des Kunden bereits veröffentlichte Beiträge ändern oder entfernen, soweit dies auf der jeweiligen Plattform technisch möglich ist. Webzonepro kann nicht gewährleisten, dass bereits veröffentlichte oder von Dritten weiterverbreitete Inhalte vollständig aus dem Internet entfernt werden können.
E.10 Plattformbetreiber und Datenverarbeitung
Die jeweiligen Plattformbetreiber verarbeiten Daten nach ihren eigenen Bedingungen und Datenschutzbestimmungen. Webzonepro ist nicht verantwortlich für Datenbearbeitungen, die der jeweilige Plattformbetreiber in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung vornimmt. Soweit Webzonepro im Rahmen der vereinbarten Leistungen Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, ist die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (ABV) Bestandteil des Vertrags; die jeweils aktuelle Unterauftragsbearbeiter-Übersicht von Webzonepro gilt ergänzend.
E.11 Plattformrichtlinien und technische Änderungen
Die Veröffentlichung ist von den Funktionen, Richtlinien und technischen Voraussetzungen der jeweiligen Drittplattform abhängig. Webzonepro haftet nicht für von ihr nicht zu vertretende Ablehnungen, Einschränkungen, Sperrungen, Reichweitenänderungen oder Funktionsänderungen durch Plattformbetreiber.
E.12 Keine Erfolgsgarantie
Webzonepro garantiert keine bestimmte Anzahl an Aufrufen, Impressionen, Interaktionen, Followern, Bewertungen, Anfragen, Leads, Verkäufen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnissen.
E.13 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Eine Fortführung der Posting-/Social-Media-Leistungen setzt eine neue bzw. ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Webzonepro voraus.
E.14 Vorzeitige Beendigung
Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages berechtigt grundsätzlich weder zu einer Reduktion noch zu einem Erlass der vereinbarten Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene, verbindlich eingegangene oder nicht mehr vermeidbare Kosten und Auslagen. Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben vorbehalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Webzonepro, insbesondere bei einer Beendigung zur Unzeit, bleiben vorbehalten. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund gemäss den zentralen AGB bleibt vorbehalten.
E.15 Vergütung und Abrechnung
Preis, Zahlungsweise und Abrechnungsperiode ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Wiederkehrende Leistungen werden grundsätzlich für die vereinbarte Abrechnungsperiode im Voraus fakturiert, soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.
E.16 Werbung und Werbebudget
Die Schaltung kostenpflichtiger Werbung, Sponsored Posts, Social-Media-Ads oder sonstiger bezahlter Kampagnen sowie dafür anfallende Werbebudgets sind nicht Bestandteil der regulären Posting-Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich im Auftrag vereinbart wurde.
E.17 Rangfolge
Diese Produktbedingungen ergänzen die zentralen AGB der Webzonepro AG. Individuelle Vereinbarungen im unterzeichneten Auftrag bzw. in der angenommenen Offerte gehen diesen Produktbedingungen vor. Im Übrigen gilt die in den zentralen AGB festgelegte Rangfolge der Vertragsdokumente.
Suchzone App / KI · Version 01.10.2026
Webzonepro AG, Freilagerstrasse 32, 8047 Zürich
Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
F.1 Leistungsgegenstand
Webzonepro stellt dem Kunden eine digitale Software- und KI-Lösung zur Verfügung. Der konkrete Funktionsumfang, die gebuchten Module, Standorte, Kontingente und Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
F.2 Technische Plattform und Drittanbieter
Die Suchzone App / KI kann ganz oder teilweise auf Technologien, Schnittstellen, Infrastruktur und Diensten externer Anbieter basieren. Webzonepro ist berechtigt, solche Anbieter oder technische Komponenten zu ersetzen oder weiterzuent-wickeln, sofern der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt. Ein Anspruch auf einen bestimmten technischen Anbieter, ein bestimmtes KI-Modell oder eine unveränderte Benutzeroberfläche besteht nicht.
F.3 Unternehmensdaten und Wissensgrundlage
Der Kunde stellt die für Einrichtung und Betrieb erforderlichen Informationen, Inhalte, Dokumente, Unternehmensdaten sowie gegebenenfalls Zugangsdaten oder Berechtigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmässigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und der für KI-Funktionen verwendeten Wissensgrundlage verantwortlich.
F.4 Verbundene Plattformen und Konten
Soweit dies für die gebuchten Funktionen erforderlich ist, ermächtigt der Kunde Webzonepro, Unternehmensprofile und Konten bei Drittplattformen zu verbinden, zu verwalten oder die hierfür erforderlichen Berechtigungen zu beantragen. Drittplattformen handeln nach ihren eigenen technischen Voraussetzungen, Richtlinien und Bedingungen.
F.5 Übermittlung und Veröffentlichung von Inhalten
Soweit die Suchzone App Inhalte oder Unternehmensinformationen an verbundene Plattformen übermittelt, hat Webzonepro keinen vollständigen Einfluss auf deren Annahme, Bearbeitung, Veröffentlichungszeitpunkt, Darstellung, Änderung oder Löschung. Bereits veröffentlichte oder von Dritten weiterverbreitete Inhalte können auch nach einer späteren Löschung weiterhin verfügbar sein.
F.6 KI-generierte Inhalte
KI-generierte Antworten, Texte, Vorschläge oder sonstige Ausgaben werden automatisiert erstellt und können unvollständig, missverständlich oder sachlich unrichtig sein. Sie ersetzen keine fachliche, rechtliche, medizinische, finanzielle oder sonstige professionelle Beratung. Soweit Inhalte vor einer Veröffentlichung oder Verwendung durch den Kunden geprüft werden können, ist der Kunde für diese Prüfung und die endgültige Verwendung verantwortlich.
F.7 Kontingente und Nutzungslimiten
Es gelten die im Auftrag vereinbarten Kontingente und Nutzungslimiten, beispielsweise hinsichtlich KI-Antworten, Standorten, Benutzern, Datenmengen oder crawlbaren Unterseiten. Bei Überschreitung kann Webzonepro nach vorgängiger Information zusätzliche Nutzung separat verrechnen, begrenzen oder eine Anpassung des Leistungsumfangs anbieten.
F.8 Zugänge und Benutzerkonten
Zugangsdaten und Benutzerkonten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im vereinbarten Umfang verwendet werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm autorisierte Benutzer die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben einhalten. Verdächtige oder unbefugte Nutzungen sind Webzonepro unverzüglich mitzuteilen.
F.9 Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Soweit Webzonepro im Rahmen der Suchzone App / KI Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, ist die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (ABV) Bestandteil des Vertrags. Für eingesetzte Unterauftragsbearbeiter und allfällige Datenübermittlungen ins Ausland gelten ergänzend die ABV und die jeweils aktuelle Unterauftragsbearbeiter-Übersicht von Webzonepro. Der Kunde ist für die rechtmässige Einbindung der Lösung, erforderliche Datenschutzhinweise sowie gegebenenfalls notwendige Einwilligungen seiner Nutzer verantwortlich.
F.10 KI-Transparenz
Der Kunde stellt sicher, dass Nutzer in geeigneter Weise darüber informiert werden, wenn sie mit einer KI-gestützten Funktion oder einem KI-System interagieren, soweit dies nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde oder die konkrete Nutzung in den Anwendungsbereich entsprechender Vorschriften der Europäischen Union fällt.
F.11 Änderungen an KI-Modellen und technischen Komponenten
KI-Modelle, Schnittstellen und technische Komponenten können durch Webzonepro oder externe Anbieter laufend weiterentwickeltoder ersetzt werden. Soweit Webzonepro von einer bevorstehenden Änderung Kenntnis hat und diese das Verhalten oder die wesentlichen Funktionen der Suchzone App / KI erheblich beeinflusst, informiert Webzonepro den Kunden grundsätzlich vorgängig in angemessener Form. Kurzfristige sicherheitsbedingte oder durch Drittanbieter unmittelbar vorgegebene Änderungen bleiben vorbehalten.
F.12 Verfügbarkeit und Wartung
Webzonepro gewährleistet keine ununterbrochene und jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen, Änderungen oder Ausfälle von Drittanbietern sowie notwendige Sicherheitsmassnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Webzonepro bemüht sich im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs um eine angemessene Behebung von Störungen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen.
F.13 Keine Erfolgsgarantie
Webzonepro garantiert weder bestimmte Rankings, Sichtbarkeit, Erwähnungen oder Empfehlungen durch Suchmaschinen oder KI-Systeme noch eine bestimmte Anzahl an Anfragen, Leads, Verkäufen, Bewertungen, Interaktionen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnissen.
F.14 Vertragsdauer
Die erstmalige Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Soweit im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Vertragsdauer drei Jahre.
F.15 Automatische Verlängerung
Nach Ablauf der erstmalig vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf Monate,
sofern er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird.
F.16 Kündigung und vorzeitige Beendigung
Die ordentliche Kündigung hat in Textform, insbesondere per E-Mail oder Brief, zu erfolgen und muss Webzonepro spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer zugehen; massgebend ist der Zugang bei Webzonepro. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages berechtigt grundsätzlich weder zu einer Reduktion noch zu einem Erlass der vereinbarten Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene, verbindlich eingegangene oder nicht mehr vermeidbare Kosten und Auslagen. Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben vorbehalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Webzonepro, insbesondere bei einer Beendigung zur Unzeit, bleiben vorbehalten. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäss den zentralen AGB bleibt vorbehalten.
F.17 Vergütung und Abrechnung
Preis, Zahlungsweise und Abrechnungsperiode ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Die Abrechnung erfolgt mindestens jährlich; wiederkehrende Vergütungen werden grundsätzlich für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus fakturiert, soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.
F.18 Vertragsende
Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht an den bereitgestellten Funktionen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verknüpfungen zu Drittplattformen können aufgehoben und Zugänge deaktiviert werden. Die weitere Verfügbarkeit bereits auf Drittplattformen veröffentlichter Inhalte richtet sich nach den jeweiligen Plattformen und liegt ausserhalb des vollständigen Einflussbereichs von Webzonepro.
F.19 Rangfolge
Diese Produktbedingungen ergänzen die zentralen AGB der Webzonepro AG. Individuelle Vereinbarungen im unterzeichneten Auftrag bzw. in der angenommenen Offerte gehen diesen Produktbedingungen vor. Im Übrigen gilt die in den zentralen AGB festgelegte Rangfolge der Vertragsdokumente.
Bewerbungszone · Version 01.10.2026
Webzonepro AG, Freilagerstrasse 32, 8047 Zürich
Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
G.1 Leistungsgegenstand
Webzonepro stellt dem Kunden mit der Bewerbungszone eine digitale Recruiting- und Bewerberlösung zur Verfügung. Der konkrete Funktionsumfang, die gebuchten Module, Kampagnen, Stellen, Formulare, Integrationen und Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
G.2 Technische Plattform und Drittanbieter
Die Bewerbungszone kann ganz oder teilweise auf Technologien, Infrastruktur und Diensten externer Plattformanbieter basieren. Webzonepro ist berechtigt, solche technischen Komponenten oder Anbieter zu ersetzen oder weiterzuentwickeln, sofern der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Plattformanbieter, eine bestimmte Benutzeroberfläche oder einzelne unveränderte Funktionen besteht nicht.
G.3 Einrichtung und Inhalte
Die Einrichtung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben, Inhalte, Stelleninformationen, Anforderungen, Bilder, Videos und sonstigen Materialien. Der Kunde ist für deren Richtigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.
G.4 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt Webzonepro alle für Einrichtung und Betrieb erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge und Berechtigungen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten von Webzonepro.
G.5 Bewerberdaten und Verantwortlichkeit
Der Kunde bestimmt Zweck und Umfang der Verarbeitung von Bewerberdaten und ist grundsätzlich für die Rechtmässigkeit des Bewerbungsverfahrens, die erforderlichen Informationen gegenüber Bewerbern, die Festlegung angemessener Aufbewahrungs- und Löschfristen sowie die Erfüllung von Betroffenenrechten verantwortlich. Soweit Webzonepro Bewerberdaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, ist die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (ABV) Bestandteil des Vertrags.
G.6 Kategorien von Bewerberdaten
Über die Bewerbungszone können insbesondere Kontakt- und Stammdaten, Lebenslauf- und Ausbildungsdaten, berufliche Qualifikationen, Bewerbungsunterlagen, Antworten auf Bewerbungsfragen sowie Kommunikations- und Verfahrensdaten verarbeitet werden. Besonders schützenswerte Personendaten bzw. besondere Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten oder Angaben zur ethnischen Herkunft, dürfen nur erhoben oder verarbeitet werden, soweit hierfür eine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht und dies für das konkrete Bewerbungsverfahren erforderlich ist.
G.7 Aufbewahrung und Löschung
Der Kunde legt unter Berücksichtigung der für ihn anwendbaren gesetzlichen Vorgaben fest, wie lange Bewerberdaten nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens aufbewahrt werden dürfen. Webzonepro löscht oder gibt im Auftrag verarbeitete Daten nach Massgabe der Weisungen des Kunden, der ABV und der technischen Möglichkeiten der eingesetzten Systeme zurück bzw. veranlasst deren Löschung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
G.8 Unterauftragsbearbeiter
Soweit für die Bewerbungszone externe technische Dienstleister eingesetzt werden und diese Personendaten im Auftrag bearbeiten, gelten die Regelungen der ABV sowie die jeweils aktuelle Unterauftragsbearbeiter-Übersicht von Webzonepro. Allfällige Datenübermittlungen ins Ausland richten sich ebenfalls nach diesen Dokumenten und den anwendbaren Datenschutzvorschriften.
G.9 Zugänge und Benutzerkonten
Zugänge zur Bewerbungszone sind vertraulich zu behandeln und nur berechtigten Personen zugänglich zu machen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, interne Benutzerberechtigungen angemessen festzulegen und nicht mehr benötigte Zugänge unverzüglich zu entziehen bzw. Webzonepro über notwendige Änderungen zu informieren.
G.10 Integrationen und Drittplattformen
Soweit die Bewerbungszone mit Websites, Social-Media-Plattformen, Stellenportalen oder anderen Drittsystemen verbunden wird, gelten zusätzlich deren technische Voraussetzungen und Bedingungen. Webzonepro hat keinen vollständigen Einfluss auf
Verfügbarkeit, Funktionen, Freigaben oder Änderungen solcher Drittplattformen.
G.11 Social-Media-Kampagnen und Werbebudget
Die Erstellung oder Schaltung von bezahlten Recruiting-Kampagnen, Social-Media-Ads oder sonstiger Werbung ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich im Auftrag vereinbart wurde. Werbe- und Mediabudgets sowie externe Plattformkosten sind nicht im Preis der Bewerbungszone enthalten, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist.
G.12 Keine Erfolgsgarantie
Webzonepro garantiert keine bestimmte Anzahl oder Qualität von Bewerbungen, keine bestimmte Reichweite oder Conversion Rate, keine bestimmten Kosten pro Bewerbung und insbesondere keine erfolgreiche Besetzung einer Stelle.
G.13 Verfügbarkeit und Wartung
Webzonepro gewährleistet keine ununterbrochene und jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen, Änderungen oder Ausfälle von Drittanbietern sowie notwendige Sicherheitsmassnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
G.14 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt, sofern im individuellen Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Fortführung der Bewerbungszone setzt eine neue bzw. ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Webzonepro voraus.
G.15 Vorzeitige Beendigung
Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages berechtigt grundsätzlich weder zu einer Reduktion noch zu einem Erlass der vereinbarten Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene, verbindlich eingegangene oder nicht mehr vermeidbare Kosten und Auslagen. Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben vorbehalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Webzonepro, insbesondere bei einer Beendigung zur Unzeit, bleiben vorbehalten. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäss den zentralen AGB bleibt vorbehalten.
G.16 Vergütung und Abrechnung
Preis, Zahlungsweise, Abrechnungsperiode und allfällige Setup-, Kampagnen- oder Zusatzkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Wiederkehrende Vergütungen werden grundsätzlich für die vereinbarte Abrechnungsperiode im Voraus fakturiert, soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.
G.17 Änderungen und Zusatzleistungen
Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Stellen, Kampagnen, Formulare, Integrationen, Inhalte oder sonstige Erweiterungen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können separat angeboten und verrechnet werden.
G.18 Vertragsende und Daten
Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht an der Bewerbungszone, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig vor Vertragsende die von ihm benötigten Bewerberdaten und Unterlagen zu sichern oder einen verfügbaren Export anzufordern. Löschung und Rückgabe von Personendaten richten sich ergänzend nach der ABV und den technischen Möglichkeiten der eingesetzten Systeme.
G.19 Rangfolge
Diese Produktbedingungen ergänzen die zentralen AGB der Webzonepro AG. Individuelle Vereinbarungen im unterzeichneten Auftrag bzw. in der angenommenen Offerte gehen diesen Produktbedingungen vor. Im Übrigen gilt die in den zentralen AGB festgelegte Rangfolge der Vertragsdokumente.
Webzonepro AG ↔ Kunde · Version 01.10.2026
Webzonepro AG, Freilagerstrasse 32, 8047 Zürich, Schweiz · CHE-211.150.811
1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Diese Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung («ABV») gilt automatisch, soweit Webzonepro AG («Webzonepro») im Rahmen eines zwischen Webzonepro und dem Kunden bestehenden Vertrags Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet.
1.2 Die ABV ergänzt den jeweiligen Auftrag, die produktspezifischen Bedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webzonepro. Soweit datenschutzrechtliche Bestimmungen dieser ABV mit anderen Vertragsbestimmungen kollidieren, geht diese ABV für die betreffende Auftragsbearbeitung vor.
1.3 Die ABV gilt für die Dauer der jeweiligen Auftragsbearbeitung. Die Beendigung des zugrunde liegenden Vertrags beendet grundsätzlich auch die entsprechende Auftragsbearbeitung, vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungspflichten.
2. Rollen der Parteien
2.1 Soweit der Kunde Zweck und Mittel der betreffenden Bearbeitung von Personendaten bestimmt und Webzonepro diese Daten in dessen Auftrag bearbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Webzonepro Auftragsbearbeiterin.
2.2 Soweit Webzonepro Personendaten für eigene Zwecke und in eigener Verantwortung bearbeitet, insbesondere zur eigenen Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung oder Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten, erfolgt diese Bearbeitung nicht als Auftragsbearbeitung unter dieser ABV.
3. Gegenstand, Art und Zweck der Bearbeitung
3.1 Gegenstand, Art, Zweck und Umfang der Bearbeitung richten sich nach dem vom Kunden gebuchten Produkt, dem jeweiligen Auftrag, den Produktbedingungen und der Leistungsmatrix in Anhang A.
3.2 Je nach gebuchter Leistung können insbesondere Kontakt-, Kommunikations-, Nutzungs-, Unternehmens-, Website-, Support-, Inhalts-, Bewerber- und technische Protokolldaten bearbeitet werden.
3.3 Besonders schützenswerte Personendaten bzw. besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur bearbeitet, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Kunde ist für die Zulässigkeit der entsprechenden Erhebung
und Weisung verantwortlich.
4. Weisungen des Kunden
4.1 Webzonepro bearbeitet Auftragsdaten nur im Rahmen des Vertrags, dieser ABV und dokumentierter Weisungen des Kunden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer anderweitigen Bearbeitung besteht.
4.2 Die vertraglich vereinbarte Nutzung und Konfiguration der jeweiligen Leistung gilt als dokumentierte Weisung. Zusätzliche Weisungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erteilt werden.
4.3 Hält Webzonepro eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig oder technisch nicht vom vereinbarten Leistungsumfang gedeckt, informiert Webzonepro den Kunden und darf die betreffende Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der Erhebung und Bearbeitung der von ihm bereitgestellten oder über die gebuchten Leistungen erhobenen Personendaten verantwortlich.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass gegenüber betroffenen Personen die erforderlichen Informationen erteilt werden und erforderliche Rechtsgrundlagen bzw. Einwilligungen vorliegen.
5.3 Der Kunde erteilt keine Weisungen, die gegen anwendbares Datenschutzrecht oder Rechte Dritter verstossen.
6. Vertraulichkeit und Datensicherheit
6.1 Webzonepro stellt sicher, dass Personen, die im Rahmen der Leistung Zugriff auf Auftragsdaten erhalten, angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
6.2 Webzonepro trifft unter Berücksichtigung des Risikos, des Stands der Technik, der Art und des Umfangs der Bearbeitung sowie der Verhältnismässigkeit angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Personendaten.
6.3 Sicherheitsmassnahmen können entsprechend der technischen Entwicklung und dem Risikoprofil angepasst werden, sofern das vereinbarte Schutzniveau dadurch nicht unangemessen vermindert wird.
7. Unterauftragsbearbeiter
7.1 Der Kunde erteilt Webzonepro eine allgemeine Genehmigung, für die Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Unterauftragsbearbeiter einzusetzen.
7.2 Webzonepro führt eine aktuelle, kundenfähige Übersicht der relevanten Unterauftragsbearbeiter und stellt diese dem Kunden in geeigneter Form zur Verfügung.
7.3 Webzonepro informiert den Kunden über die beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines relevanten Unterauftragsbearbeiters grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden, soweit dies Webzonepro aufgrund der Umstände und der Information durch den betreffenden Anbieter möglich ist. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist aus wichtigen, nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Gründen Einspruch erheben. Die Parteien bemühen sich in diesem Fall um eine zumutbare Lösung. Gesetzlich oder sicherheitsbedingt notwendige kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten.
7.4 Webzonepro verpflichtet Unterauftragsbearbeiter, soweit erforderlich, zu Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen, die der jeweiligen Auftragsbearbeitung angemessen sind.
7.5 Unterauftragsbearbeiter-Liste🔗
8. Datenbearbeitung im Ausland
8.1 Im Rahmen der Leistung können Personendaten durch Webzonepro oder eingesetzte Unterauftragsbearbeiter auch ausserhalb der Schweiz bearbeitet oder dorthin bekanntgegeben werden.
8.2 Erfolgt eine Bekanntgabe in einen Staat ohne angemessenes Datenschutzniveau, stellt Webzonepro sicher, dass die für die konkrete Bearbeitung erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen und geeigneten Garantien eingehalten werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
8.3 Die jeweils aktuelle Unterauftragsbearbeiter-Übersicht weist für relevante Anbieter insbesondere Sitz bzw. Bearbeitungsland und, soweit erforderlich, die verwendete Grundlage für Datenübermittlungen in Drittländer aus.
9. Unterstützung des Kunden
9.1 Webzonepro unterstützt den Kunden im angemessenen und technisch möglichen Umfang bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten, soweit die betreffende Auftragsbearbeitung durch Webzonepro betroffen ist.
9.2 Erhält Webzonepro ein Begehren einer betroffenen Person, das Auftragsdaten des Kunden betrifft, leitet Webzonepro dieses grundsätzlich an den Kunden weiter, sofern Webzonepro nicht ausdrücklich zur Bearbeitung im Namen des Kunden angewiesen wurde.
9.3 Zusätzliche Unterstützungsleistungen, die über die gewöhnliche Vertragserfüllung hinausgehen und erheblichen Aufwand verursachen, können nach vorgängiger Information nach Aufwand verrechnet werden, soweit der Unterstützungsbedarf nicht durch eine von Webzonepro zu vertretende Vertrags- oder Datenschutzverletzung verursacht wurde.
10. Verletzungen der Datensicherheit
10.1 Webzonepro informiert den Kunden über eine Verletzung der Datensicherheit, die Auftragsdaten des Kunden betrifft und für dessen datenschutzrechtliche Pflichten relevant sein kann, unverzüglich und grundsätzlich spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, soweit Webzonepro zu diesem Zeitpunkt über ausreichende Informationen zur Einordnung des Vorfalls verfügt. Noch nicht verfügbare Informationen können nachgereicht werden.
10.2 Webzonepro stellt dem Kunden die verfügbaren Informationen zur Verfügung, die dieser vernünftigerweise benötigt, um seine gesetzlichen Prüf-, Informations- oder Meldepflichten zu erfüllen.
11. Rückgabe und Löschung
11.1 Nach Beendigung der Auftragsbearbeitung werden Auftragsdaten nach Massgabe des jeweiligen Produkts, der Weisungen des Kunden, der technischen Möglichkeiten, vereinbarter Löschfristen und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gelöscht oder, soweit
vereinbart und technisch möglich, zurückgegeben.
11.2 Gesetzlich aufzubewahrende Daten dürfen für die Dauer der entsprechenden Aufbewahrungspflicht gespeichert bleiben und werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang weiterbearbeitet.
11.3 Sicherungskopien können bis zu ihrer turnusmässigen Überschreibung fortbestehen, sofern sie angemessen geschützt und nicht für andere Zwecke verwendet werden.
12. Nachweise und Kontrollen
12.1 Webzonepro stellt dem Kunden auf angemessene Anfrage Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der für die Auftragsbearbeitung relevanten Verpflichtungen nachvollziehen zu können.
12.2 Kontrollen und Audits sind unter angemessener Vorankündigung, während üblicher Geschäftszeiten und unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, Sicherheitsinteressen und Rechten anderer Kunden durchzuführen.
12.3 Soweit gleichwertige Nachweise, Berichte, Zertifizierungen oder Dokumentationen zur Verfügung stehen, können diese einer Vor-Ort-Kontrolle vorgehen. Unverhältnismässige oder wiederholte Prüfungen ohne konkreten Anlass können nach vorgängiger Information nach Aufwand verrechnet werden.
13. Haftung
13.1 Für die Haftung der Parteien gelten die Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrags und der zentralen AGB, soweit zwingendes Datenschutzrecht nichts Abweichendes vorsieht.
14. Änderungen und Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen dieser ABV, die für bestehende Auftragsbearbeitungen wesentlich sind, werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Änderungen der Unterauftragsbearbeiter richten sich zusätzlich nach Ziffer 7.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieser ABV unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
14.3 Im Übrigen gelten die Rechtswahl- und Gerichtsstandsbestimmungen der zentralen AGB von Webzonepro AG.
